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Häufige Fragen rund um die Schwangerschaft – Teil 3: Essen, Arbeitgeber, Geburtsanmeldung, Haare färben, Sex, Schwimmbäder Titelbild

Häufige Fragen rund um die Schwangerschaft – Teil 3: Essen, Arbeitgeber, Geburtsanmeldung, Haare färben, Sex, Schwimmbäder

Essen (Salami, Schinken, Sushi)
Auf rohes Fleisch (Achtung Grillzeit und v.a. grillen bei Dunkelheit!) sollte verzichtet werden, Aufpassen auch bei Rohschinken, Prosciutto, Salami, etc
Wenn man Toxoplasmose bereits gehabt hat, kann man diese Beschränkung relativieren, allerdings gibt es ja auch andere Darmkeime, die in rohem Fleisch leichter verbreitete werden, als in gekochtem oder gebratenem. Sushi ist meist kein Problem (weil schockgefroren), aber bitte auf den Kohlehydratgehalt achten.

Wann soll ich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden?
Die Meldung beim Arbeitgeber ist ab der 12. Schwangerschaftswoche sinnvoll. Davor nur bei Frauen mit Nachtdiensten oder erhöhter Strahlenbelastung.

Wann muss ich mich zur Geburt anmelden?
Die Anmeldung zur Geburt ist in diversen Krankenhäusern oft schon sehr früh (sogar vor der 12. SSW) erwünscht – am besten mit dem Frauenarzt besprechen, da es keine einheitlichen Vorgaben gibt. In Privatkliniken ist eine frühe Geburtsanmeldung nicht notwendig.

Sex
Prinzipiell kein Problem, außer bei Risikoschwangerschaften Rücksprache mit dem Facharzt. Kommt es während oder danach zu vaginalen Blutungen, sollte auf Geschlechtsverkehr verzichtet und eine Ultraschallkontrolle gemacht werden.

Haare färben
Kann ich schwer beantworten, da ich nicht weiß, welche chemischen Stoffe, Emulgatoren und sonstige Zusätze verwendet werden. Henna und Wasserstoff pur sollten kein Problem sein.

Swimming Pool bzw. Meer/See
Ist auch in der Schwangerschaft kein Problem (siehe dazu auch https://www.youtube.com/watch?v=tjP2HuPQPXU )

Symbolbild
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