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Impfen in der Schwangerschaft bzw. bei Kinderwunsch – welche Impfungen können gemacht bzw. aufgefrischt werden? Titelbild

Impfen in der Schwangerschaft bzw. bei Kinderwunsch – welche Impfungen können gemacht bzw. aufgefrischt werden?

Grundsätzlich ist zu sagen, dass man Impfungen in sogenannte Lebend- und Totimpfstoffe einteilt.

Lebendimpfstoffe enthalten abgeschwächte (attenuierte) Viren oder Bakterien, die sich noch vermehren können und eine Immunantwort auslösen, in der Regel jedoch keine Erkrankung.

Lebendimpfstoffe sind u.a.
• Masern
• Mumps
• Röteln
• Gelbfieber
• Varizellen
• BCG Tuberkulose-Impfstoff)
• Typhus (Schluckimpfung)
• Humane Rotaviren
• Pocken

Diese dürfen in der Schwangerschaft oder bei Kinderwunsch nicht geimpft werden.

Totimpfstoffe enthalten inaktivierte oder abgetötete Viren oder Bakterien oder Bestandteile von Viren, Bakterien oder Giftstoffen. Diese können sich im Körper nicht mehr weitervermehren oder ihn vergiften, aber sie lösen ebenfalls eine Abwehrreaktion (Immunreaktion) aus.

Totimpfstofe dürfen in der Schwangerschaft oder bei Kinderwunsch verabreicht werden:

Cholera
Diphtherie
Pertussis
Hepatitis A
Hepatitis B
HPV-Impfung
Meningokokken Meningitis
Poliomyelitis
Tetanus

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