Sehr geehrter Herr Dr. Witt,Innerhalb der EU kann man Rezepte aus einem anderen Mitgliedsstaat laut meinen Recherchen problemlos einlösen, soweit sie folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Patienten/zur Patientin: Name und Vorname (vollständig ausgeschrieben) und Geburtsdatum
- Datum der Ausstellung der Verschreibung
- Angaben zum verschreibenden Arzt: Name und Vorname (vollständig ausgeschrieben), berufliche Qualifikation, Kontaktinformationen, Anschrift der Arztpraxis oder des Versorgungszentrums (mit Angabe des Landes) und Unterschrift (handschriftlich oder digital)
- Angaben zum verschriebenen Arzneimittel: die gebräuchliche Bezeichnung (statt der Handelsbezeichnung, die in anderen Ländern anders lauten kann), Verabreichungsform (Tablette, Lösung usw.), Menge, Stärke und Dosierung.