GdF Logo
Online Terminvereinbarung
Rezepte im Ausland Titelbild

Rezepte im Ausland

Sehr geehrter Herr Dr. Witt,Innerhalb der EU kann man Rezepte aus einem anderen Mitgliedsstaat laut meinen Recherchen problemlos einlösen, soweit sie folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Patienten/zur Patientin: Name und Vorname (vollständig ausgeschrieben) und Geburtsdatum
  • Datum der Ausstellung der Verschreibung
  • Angaben zum verschreibenden Arzt: Name und Vorname (vollständig ausgeschrieben), berufliche Qualifikation, Kontaktinformationen, Anschrift der Arztpraxis oder des Versorgungszentrums (mit Angabe des Landes) und Unterschrift (handschriftlich oder digital)
  • Angaben zum verschriebenen Arzneimittel: die gebräuchliche Bezeichnung (statt der Handelsbezeichnung, die in anderen Ländern anders lauten kann), Verabreichungsform (Tablette, Lösung usw.), Menge, Stärke und Dosierung.
Zurück