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Fortpflanzungsmedizinrecht – Änderungen

Stimmt es, dass jetzt auch in Österreich homosexuelle Frauen eine Samenspende haben dürfen?

Ja, das stimmt.

Da ich in letzter Zeit häufig Fragen bezüglich des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts bekomme, fasse ich heute gerne die Neuerungen zusammen:
Im Prinzip haben sich folgende drei Aspekte gegenüber dem alten Gesetz geändert (leicht veränderter Auszug):

Samenspende:
Samen von dritten Personen dürfen verwendet werden, wenn der Samen des Partners nicht fortpflanzungsfähig ist oder
eine Schwangerschaft in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft von zwei Frauen gewünscht wird.

Eizellspende:
Eine Eizellspende (also eine Eizelle einer Spenderin) darf verwendet werden, wenn die Empfängerin das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eizellspenderinnen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nur bis zum vollendeten 30. Lebensjahr eine Eizellspende durchführen lassen.

Präimplantationsdiagnostik:
Ist nur zulässig, wenn nach 3 oder mehr Transfers von entwicklungsfähigen Zellen keine Schwangerschaft herbeigeführt werden konnte oder
zumindest 3 Fehl- oder Totgeburten eintraten oder
wegen einer familiären genetischen Vorbelastung die ernste Gefahr besteht, das es zu einer Fehl- oder Totgeburt oder zu einer Erbkrankheit des Kindes kommen kann.

Symbolbild
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